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Die Unterstützung eines völkerrechtswidrig angegriffenen Landes ist völkerrechtlich durch Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen legitimiert. Deutschland, die USA und weitere Unterstützer der Ukraine handeln nicht nur legal, sondern ausdrücklich im Sinne der UN-Charta, um den Frieden wiederherzustellen und das Gewaltverbot durchzusetzen.

Wir werden unsere militärische, zivile und politische Unterstützung der Ukraine stärken und fortsetzen, damit sie sich gegen den russischen Aggressor effektiv verteidigen und sich in Verhandlungen behaupten kann

Es gibt keine direkte Beteiligung an Kampfhandlungen. Diese Linie ist aus Sicht der CDU richtig und notwendig, um Eskalationen zu vermeiden, dennoch der Ukraine wirksam beizustehen und Europas Sicherheit zu gewährleisten.

