
Auf Abgeordnetenwatch beantworte ich die Fragen, die Bürgerinnen und Bürger aus meinem Wahlkreis (Rotenburg I - Heidekreis) an mich als Bundestagsabgeordneten stellen
Auf Abgeordnetenwatch beantworte ich die Fragen, die Bürgerinnen und Bürger aus meinem Wahlkreis (Rotenburg I - Heidekreis) an mich als Bundestagsabgeordneten stellen
Die Angemessenheit der Vergütungshöhe ist nach dem Bundesverfassungsgericht an den mit dem Resozialisierungskonzept verfolgten Zwecken zu messen.
Das Ziel der Reform der Werkstattentlohnung ist es, den von den WfbM gezahlten Arbeitslohn so zu gestalten, dass sich die Einkommenssituation der Werkstattbeschäftigten verbessert und das System transparenter wird, Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt aber weiterhin finanziell attraktiv bleiben.
Im September des letzten Jahres habe ich, in meiner Funktion als Bundesminister für Arbeit und Soziales, die Mindestlohnkommission in einem Schreiben darüber informiert, dass diese bei ihrer Entscheidung auch den Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns zu berücksichtigen hat. Hierbei handelt es sich um einen international anerkannten Referenzwert zur Bewertung der Angemessenheit gesetzlicher Mindestlöhne. Dieser Wert zugrunde gelegt, ergäbe sich für das Jahr 2026 eine Mindestlohnhöhe zwischen 14 und 15 Euro.
Die Forderung nach einer Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf ein Niveau zwischen 14 und 15 Euro steht in Zusammenhang mit den Vorgaben der EU-Mindestlohn-Richtlinie. Diese gibt Mitgliedstaaten vor, bei der Bewertung der Angemessenheit der gesetzlichen Mindestlöhne Referenzwerte zugrunde zu legen. Ein Niveau zwischen 14 und 15 Euro entspricht dabei dem Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns bezogen auf das Jahr 2026.