Antwort 02.08.2021 von Paul Ziemiak CDU
(...) im Jahr 2017 ist gesetzlich festgelegt worden, dass nur nicht wassergefährdende Stoffe als Frackingflüssigkeit eingesetzt werden dürfen (...)
(...) im Jahr 2017 ist gesetzlich festgelegt worden, dass nur nicht wassergefährdende Stoffe als Frackingflüssigkeit eingesetzt werden dürfen (...)
(...) Der Energiemix der Zukunft muss aus erneuerbaren Energien kommen. Ein schnellerer Ausbaus dieser erneuerbaren Energien muss das Ziel sein, sodaß diese möglichst schnell und möglichst schwankungsfrei den gesamten Strombedarf decken können. (...)
Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die Wissensdefizite über diese Form der Erdgasgewinnung nicht ausgeräumt sind (...)
Die Weiterführung des fossilen Verbrenners ist ohnehin indiskutabel