(...) Wir fordern, § 94 SGB XII um eine Regelung zu ergänzen, nach der bei der stationären Hilfe zur Pflege Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern unberücksichtigt bleiben, es sei denn, deren jährliches Gesamteinkommen im Sinne von § 16 SGB IV beträgt jeweils mehr als 100.000 EUR (Jahreseinkommensgrenze). Zudem soll auch das Vermögen der Unterhaltspflichtigen bei stationären Pflegeleistungen gänzlich unberücksichtigt bleiben. (...)
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(...) Pflege darf nicht arm machen – weder die zu pflegenden Menschen noch ihre Familienangehörigen. Aus dieser Sicht heraus unterstützen wir jeden Schritt, der die gegenwärtige Regelung in der „Hilfe zur Pflege“ zumindest verbessert. (...)
(...) Es war uns als SPD ein großes Anliegen die Einkommensgrenzen bei Kindern pflegebedürftiger Eltern deutlich auszuweiten, um hier eine spürbare Entlastung herbeizuführen. Wir sind deshalb sehr froh, dass wir im Koalitionsvertrag verankern konnten, dass auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro zurückgegriffen werden soll. (...)
(...) Leider ist es derzeit so, dass in der deutschen Kriminalstatistik der Strafbestand der Genitalverstümmelung nicht dezidiert erfasst wird, obwohl selbige seit 2013 nach § 226a StGB als Verbrechen unter Strafe gestellt wurde. Wir, als AfD-Fraktion, haben bereits im Oktober letzten Jahres einen Antrag (Drucksache 19/5046) eingebracht, in welchem wir gefordert hatten, diesen Strafbestand ab 2019 in einer bundesweiten Statistik zu erfassen um anschließend die so erfassten Straftaten strafrechtlich verfolgen zu können. (...)
(...) Wenn Sie mit „Anhörungstechnik“ anscheinend „Aushorchen“ assoziieren, liegen die Gründe dafür vielleicht eher bei Ihnen persönlich. Der Gesetzestext oder die Stellungnahme der Kinderkommission geben dafür keinerlei Anhaltspunkte. (...)