Antwort 03.02.2015 von Kazim Abaci SPD
(...) bekannt. Der Papst haftet auch nicht für das straffreie Verhalten von Katholiken. (...)
(...) bekannt. Der Papst haftet auch nicht für das straffreie Verhalten von Katholiken. (...)
(...) Der Bund hat hier keine Kompetenzen und kann folglich keine Vorgaben machen. Maßgeblich bei Entscheidungen, wie Rechtevergabe und Übertragungskonzepte ist der Rundfunkstaatsvertrag. Reformen in diesem Bereich obliegen ausschließlich Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz. (...)
(...) Hierfür muss kein Etat gekürzt werden. Am 1. (...)