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(...) die von Ihnen gestellte Frage ist keine politische, sondern eine rein rechtliche Frage. Ich bedaure, dass Sie sich durch die Entscheidung meiner Behörde ungerecht behandelt fühlen, möchte aber auch deutlich sagen, dass Ihr Antrag auf Grundlage des geltenden Rechts, d.h. (...)
(...) Hierneben gibt es die Möglichkeit im Wege einer Petition das Verhalten des Bauordnungsamtes bewerten zu lassen. Ein solches Verfahren eröffnet zumindestens die Möglichkeit eines moderierten Austausches zwischen ihnen und dem Bauordnungsamt, allerdings wird dieses Ihnen nicht ihre begehrte Rechtsposition (Rückbau des Nachbarhauses) verschaffen können. Ein solches Petitionsverfahren können Sie unbürokratisch über die URL der Bremischen Bürgerschaft www.bremische-buergerschaft.de einleiten. (...)