Antwort 05.04.2022 von Lars Castellucci SPD
selbstverständlich dürfen Russlanddeutsche weder angegriffen noch diskriminiert werden.
selbstverständlich dürfen Russlanddeutsche weder angegriffen noch diskriminiert werden.
(...) strebt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weiterhin die Finalisierung der Studie an und hat hierfür Klage gegen den Bescheid vor dem Verwaltungsgericht Köln eingelegt.
Die Tatsache, dass aufgrund der dezentralen Struktur hier nicht von heute auf morgen die Eigentümer wechseln können, ist ein großer Vorteil gegenüber den klassischen sozialen Netzwerken
Wir machen uns in der Grünen Bundestagsfraktion dafür stark, die Qualitätssicherung in familienrechtlichen Verfahren zu gewährleisten.
§16 des Wehrstrafgesetzes (WStG) besagt, wie von Ihnen genannt, dass Fahnenflucht strafbar ist.