Frage von Heinz A. • 20.09.2021

Antwort von Ursula Groden-Kranich CDU • 22.09.2021
das Thema Alters- und Gesundheitsversorgung von Beamten ist nicht losgelöst vom gesamten Beamtensrecht zu betrachten.
das Thema Alters- und Gesundheitsversorgung von Beamten ist nicht losgelöst vom gesamten Beamtensrecht zu betrachten.
Für uns ist jedoch das entscheidende Thema nicht, ob Hartz IV um 3 oder 4 oder 5 Euro erhöht wird, sondern uns geht es darum, dass Menschen gar nicht auf Hartz IV angewiesen sein sollten