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Hakan Demir
Antwort 31.01.2025 von Hakan Demir SPD

Ich würde also empfehlen, eine Ermessenseinbürgerung zu beantragen. Beraten lassen können Sie sich dazu auch kostenlos bei Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde oder einem sogenannten Jugendmigrationsdienst (JMD) - hier finden Sie wohnortnahe Beratungsstellen:

Hakan Demir
Antwort 31.01.2025 von Hakan Demir SPD

Hier muss man zwischen der Anspruchseinbürgerung und der Ermessenseinbürgerung unterscheiden.

Portrait von Carsten Brodesser
Antwort 08.01.2025 von Carsten Brodesser CDU

Ein Entzug wäre jetzt schon möglich, wenn eine Person ein Doppelstaatler ist und (!) beispielsweise an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung beteiligt ist. In diesem Zusammenhang wollen wir konsequenter sein und das Unterstützen von Terrororganisationen konsequenter unter Strafe stellen.

Hakan Demir
Antwort 08.04.2025 von Hakan Demir SPD

Leider ist es auch in Rücksprache mit dem Bundesministerium des Inneren und für Heimat so, dass nicht Ihr früherer Status als ausländische Fachkraft, sondern ihr gegenwärtiger Status als Deutscher für die Frage des Elternnachzugs ausschlaggebend ist.

Hakan Demir
Antwort 13.01.2025 von Hakan Demir SPD

Sie besitzen eine EU-Staatsbürgerschaft, deswegen stand rechtlich der deutschen Einbürgerung nichts im Wege. Wie damit umgegangen wird, dass Sie jedoch eine Staatsangehörigkeit verschwiegen haben, kann ich in Ihrem Fall nicht beurteilen.