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Ab dem 01. Januar 2023 soll die Strompreisbremse gelten, dort ist geplant, dass der Preis für ein Grundkontingent (= 80% der Jahresverbrauchsprognose) auf 40 Ct/kWh gedeckelt wird. Die Differenz zwischen dem Marktpreis und dem gedeckelten Preis wird auf Ihrer Abschlagsrechnung verrechnet. Ferner ist, gerade für MV sehr bedeutsam, angedacht, dass die Netzentgelte 2023 nicht steigen werden.
Die einmalige Prämie von 300 Euro reicht nicht aus, um die Mehrkosten abzufedern. Aus diesem Grund haben sich Bund und Länder auf Details für eine Härtefallhilfe geeinigt, die für Heizöl- und Pelletkund*innen greifen soll.
So gibt es neue Härtefallregelungen mit der Verabschiedung des Bürgergeldes für die Menschen, die kein Geld für das Befüllen ihres Öl- oder LPG-Tanks haben oder ihren Pellet-Vorrat nicht mehr bezahlen können.
Soweit ein grundsätzlich bestehender Rentenanspruch zum Beispiel aus Gründen der Einkommensanrechnung nicht zur Auszahlung kommt, besteht kein Anspruch auf die Energiepreispauschale.
Die Ampelkoalition hat mehrere Entlastungspakete auf den Weg gebracht