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(...) Das Beschädigen, Verändern oder Abreißen von Wahlplakaten widerspricht nicht nur dem Grundsatz der freien Meinungsäußerung in einer gelebten Demokratie, sondern wird nach dem Strafgesetzbuch §303 auch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren oder einer Geldstrafe belegt. (...)


(...) Der Begriff "Gleichheit" in unserm Namen ist von großer Bedeutung. Er steht für die Gleichheit aller Menschen in Bezug auf nationale und ethnische Herkunft, Sprache, Religion, Geschlecht oder sexuelle Orientierung und den Anspruch auf demokratische Grundrechte für alle. Er ist nicht zu trennen von unserem sozialistischen Programm zur Beseitigung der Klassengesellschaft, deshalb nicht bloß "Gleichheit" (vor dem Gesetz), sondern "soziale Gleichheit". (...)