Antwort 18.12.2024 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Fehlen von gesundheitlichen Informationen kann darüber hinaus jedoch zu negativen Konsequenzen für weiterführende Behandlungen führen.
Das Fehlen von gesundheitlichen Informationen kann darüber hinaus jedoch zu negativen Konsequenzen für weiterführende Behandlungen führen.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Bundesregierung und die Bundesdatenschutzbeauftragte bzw. die zuständigen Landesbehörden im Einzelfall unterschiedliche Auffassungen vertreten
Das Vertragsverletzungsverfahren 2022/2019 betrifft die Umsetzung der Richtlinie 2016/680 im Bereich der Bundespolizei. Hierzu kann ich Ihnen sagen, dass Rechtsanpassungen im Gesetz zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes umgesetzt werden sollen
Der Besitzer der ePA kann also selbst entscheiden, ob entsprechende genetische Daten oder Gesundheitsdaten auf der ePA gespeichert werden.