Frage von Hans M. • 16.04.2025

Antwort von Helge Lindh SPD • 02.05.2025
Eine finanzielle Ungleichbehandlung kann in Einzelfällen durch sachliche Gründe (hier: Ausweitung Arbeitsangebot) gerechtfertigt werden und somit zulässig sein.
Eine finanzielle Ungleichbehandlung kann in Einzelfällen durch sachliche Gründe (hier: Ausweitung Arbeitsangebot) gerechtfertigt werden und somit zulässig sein.
Veränderungen an der Rente für langjährig Versicherte sind nicht geplant, weshalb es dazu auch keinen Passus im Koalitionsvertrag gab.