Thema Rente - Gibt es im Fall der Abschaffung dieser Rente eine Vertrauensschutzregelung etc. für rentennahe Jahrgänge, deren Planung ansonsten komplett sinnlos gewesen wäre?
Sehr geehrte Frau Baas,
ich plane ab März 2027 die Rente für langjährig Versicherte mit Abschlägen (14,4% nach 39 Jahren und 3 Monaten Wartezeit) in Anspruch nehmen. Bei der anstehenden Rentenreform stellt sich mir jetzt die folgende Frage: Gibt es im Fall der Abschaffung dieser Rente eine Vertrauensschutzregelung etc. für rentennahe Jahrgänge, deren Planung ansonsten komplett sinnlos gewesen wäre?
Zudem steht im Raum, dass diese Form der Rente statt mit 63 erst mit 64 Jahren und 6 Monaten möglich sein wird, zusätzlich sollen die Abschläge hierfür erhöht werden. (CDU/CSUForderung und Forderung von sogenannten Wirtschaftsweisen, Experten und Professoren, die selbst nicht betroffen sind)
Eine vernünftige Planung / Entscheidung scheint für den "Normalbürger" kurz vor der Rente derzeit nicht möglich, weil bestehende Regeln in den Medien fast jeden Tag in Frage gestellt werden.
Danke für Ihre Bemühungen
Jens T.
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundesministerin für Arbeit und Soziales beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Mitglied der Bundesregierung sowie dank der Zuarbeit der Bundesverwaltung:
Um das Alterssicherungssystem zukunftsfest zu machen, hat die Bundesregierung im Dezember 2025 die Alterssicherungskommission eingesetzt. Sie soll Vorschläge zur Weiterentwicklung der Alterssicherung erarbeiten. Dazu befasst sie sich mit der zukünftigen nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung und der betrieblichen sowie der privaten Altersvorsorge. Dabei wird sie sich auch mit möglichen Anpassungen der Altersgrenze für den Bezug einer Altersrente für langjährig Versicherte beschäftigen. Die Kommission soll der Bundesregierung zum Ende des zweiten Quartals 2026 ihre Vorschläge vorlegen. Den Ergebnissen der Kommission möchte ich nicht vorgreifen.
Noch ein Hinweis zum Vertrauensschutz: Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass Änderungen stets mit dem notwendigen Vertrauensschutz für rentennahe Jahrgänge ausgestaltet wurden, die sich wie Sie in Ihrer Lebensplanung bereits auf die vorherige Rechtslage eingestellt hatten.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Kontakt aufzunehmen. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/kontakt.html.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

