Ich nehme die geäußerten Sorgen sehr ernst und werde die weitere Entwicklung aufmerksam begleiten.
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Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird nicht politisch festgelegt, sondern von den Selbstverwaltungspartnern im Bewertungsausschuss nach gesetzlichen Vorgaben vereinbart. Unabhängig davon bleibt eine bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung ein zentrales Anliegen.
Ich setze mich weiterhin dafür ein, dass psychische Gesundheit die Priorität erhält, die sie braucht, und dass politische Entscheidungen die Versorgung stärken statt schwächen.
Die Absenkung der Honorar um 4,5% ab April 2026 bedeutet de facto eine schlechtere Versorgung von Betroffenen und natürlich eine Einkommenskürzung für die Therapeut*innen. Beides ist inakzeptabel und der Bedarfssituation nicht angemessen.
Empirische Daten des Statistischen Bundesamtes bilden die Grundlage der Anpassung; die Sicherstellung der Versorgung bleibt zentrales Anliegen.