Antwort 06.04.2022 von Adis Ahmetović SPD
Dem angepassten Gesetzentwurf, welcher eine Impfnachweispflicht ab 60 und für die Altersgruppe 18 bis 59 einen Beratungsnachweis vorsieht, werde ich zustimmen.
Dem angepassten Gesetzentwurf, welcher eine Impfnachweispflicht ab 60 und für die Altersgruppe 18 bis 59 einen Beratungsnachweis vorsieht, werde ich zustimmen.
Durch die regelmäßigen Testungen soll ein ungehindertes Infektionsgeschehen gerade verhindert werden. Dennoch wird weiterhin für jedermann empfohlen, alle anwendbaren Maßnahmen des Infektionsschutzes umzusetzen
Unser Anspruch und Maßstab ist es, eine systematische Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.