Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Manfred M. • 10.05.2024
Antwort von Lars Patrick Berg Bündnis Deutschland • 24.05.2024 Die Ukraine hat auf Grundlage des Artikels 51 der UN-Charta das Recht auf Verteidigung ihrer nationalen Souveränität und territorialen Integrität im Rahmen ihrer international anerkannten Grenzen. Andere Länder haben aufgrund derselben Bestimmung das Recht, sie dabei angemessen zu unterstützen. Waffenlieferungen an die Ukraine und weitere Hilfen politischer, humanitärer, militärischer und finanzieller Art müssen quantitativ und qualitativ so ausgestaltet sein, dass die Ukraine sich Angriffen wirksam zur Wehr setzen kann.
Frage von Thomas H. • 10.05.2024
Antwort ausstehend von Anton Hofreiter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frage von heidlind d. • 10.05.2024
Antwort ausstehend von Ricarda Lang BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frage von Reinhard P. • 09.05.2024
Antwort von Johannes Schraps SPD • 03.06.2024 Bund und Länder werden ihre Anstrengungen zur Integration von Flüchtlingen (insbesondere aus der Ukraine und den acht zugangsstärksten Asylherkunftsländern) in den Arbeitsmarkt weiter intensivieren
Frage von Reinhard P. • 09.05.2024
Antwort von Robin Wagener BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 18.06.2024 Am 13. Juni haben die Innenminister der Europäischen Union signalisiert, dass sie dem Kommissionsvorschlag zur Verlängerung des Schutzstatus der ukrainischen Geflüchteten bis zum 04. März 2026 zustimmen wollen.
Frage von Martina B. • 08.05.2024
Antwort ausstehend von Dirk Gintzel dieBasis