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Solche Erzählungen zur angeblichen Einführung einer Zwangshypothek auf Immobilienbesitz kursierten bereits im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sowie der Eurorettung vor allem in sozialen Medien, sie entbehren jeglicher Grundlage.
Ein Lastenausgleich im Sinne einer Vermögensabgabe ist von der Bundesregierung nicht vorgesehen.
Der Bundestag hat zur Finanzierung der Entlastungspakete ein Sondervermögen gebilligt – dieses obliegt nicht der Schuldenbremse.
DIE LINKE hat in der Bürgerschaft vehement eingefordert, dass der taugliche Finanzierer offengelegt und dessen Unterlagen vom Senat geprüft werden. Das Vorgehen
Die aktuelle Berichts-Drucksache zum Elbtower werden wir in den nächsten Tagen im Haushaltsausschuss beraten.