Wann erfolgt die Nachzahlung ab 2020 für die BayernVersorgungsempfänger? Gibt es überhaupt eine solche?

Sehr geehrter Herr B.,
Ihre Frage kann ich auf Basis Ihrer Angaben nicht verbindlich beantworten. Grundsätzlich wurde das Gesetz gemacht, um Familien mit Kindern zu stärken. Wie sich das konkret auswirkt, kommt immer auf den Einzelfall an.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Fackler, MdL
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Für mich stehen die Selbstbestimmung der Frau und der Schutz des ungeborenen Lebens im Mittelpunkt der Betrachtung. Deswegen ist es für mich nicht vorstellbar, einen Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft ohne eine verpflichtende Beratung zu ermöglichen.

Der Betrag in Höhe von 20.000 Euro (brutto) stellt einen Maximalbetrag dar, der circa 12.736 Euro netto entspricht. De Facto reichen aber bei der Besoldungsstufe A3, Stufe 2, 2 Kinder circa 6.462 Euro netto Hinzuverdienst, um den Mindestabstand zur Grundsicherung zu wahren.

ein Nachzahlungsanspruch für zurückliegende Zeiträume besteht für Versorgungsberechtigte mangels gesetzlicher Grundlage nicht.

die 5-Prozent-Klausel hat gerade mit Blick auf die Weimarer Republik ihre Berechtigung.