
Antwort 03.07.2024 von Julia Verlinden BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bis zum Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung bei Ihnen vor Ort, können Sie noch eine Gastherme einbauen.
Bis zum Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung bei Ihnen vor Ort, können Sie noch eine Gastherme einbauen.
Die Absicht des Gesetzes ist die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Ebenso wichtig ist, dass der Übergang für die Bürger:innen finanziell tragbar bleibt.
Mit dem von uns Freien Demokraten korrigierten Heizungsgesetz trat auch die überarbeitete BEG-Einzelmaßnahmen-Förderrichtlinie kürzlich in Kraft.
Mitglieder einer Wohnungseigentümergesellschaft (WEG) profitieren auch im Zuge des GEG und bei Sanierungsmaßnahmen von bestimmten Förderbausteinen.
Für selbstnutzende Eigentümer - wie ihren Vater - gibt es eine Sockelförderung von 30 Prozent für neue Heizungen.