Antwort 15.09.2022 von Marco Buschmann FDP
die Flugbereitschaft der Bundeswehr ist nicht Teil des öffentlich zugänglichen Luftverkehrs, sondern nimmt hoheitliche Aufgaben wahr.
die Flugbereitschaft der Bundeswehr ist nicht Teil des öffentlich zugänglichen Luftverkehrs, sondern nimmt hoheitliche Aufgaben wahr.
Die von Ihnen beschriebene Situation haben wir aufmerksam zur Kenntnis genommen.
Zur Flugbereitschaft der Bundeswehr und insbesondere der Nutzung durch Minister und andere Berechtigte habe ich bereits eine Anfrage gestellt.