Antwort 28.09.2022 von Marco Buschmann FDP
Im Fernverkehr besteht für die Fahrgäste eine Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar). Eine gesetzliche Regelung für das Auswechseln der FFP2-Maske nach einer gewissen Zeit besteht nicht.