Frage von Klaus D. • 27.11.2023

Antwort ausstehend von Lisa Paus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Ausschuss hat sich dafür ausgesprochen die gesundheitliche und psychische Eignung zur Fahrerlaubnis alle 15 Jahre unabhängig vom Alter zu überprüfen. Der Beschluss sieht drei Möglichkeiten vor: eine ärztliche Untersuchung, eine Selbstauskunft oder einen weiteren Mechanismus, der zur Eignungsprüfung geeignet ist. Dies können die Mitgliedstaaten selbst festlegen.
Das Ziel muss sein, Verkehrssicherheit herzustellen, dabei darf es natürlich zu keiner Diskriminierung auf Grund des Alters kommen.
Dass auch Beamtinnen und Beamte sowie Pensionärinnen und Pensionäre einen Inflationsausgleich in Form der Sonderzahlung erhalten, halte ich für gerechtfertigt, da auch sie die gestiegene Inflation spüren.