Frage von Alexander B. • 19.02.2024

Antwort von Gregor Gysi Die Linke • 04.03.2024
Es muss ein dringender Eigenbedarf sein, der von der Vermieterin oder dem Vermieter auch nachgewiesen werden muss. Das scheint bei Ihnen nicht der Fall zu sein.
Es muss ein dringender Eigenbedarf sein, der von der Vermieterin oder dem Vermieter auch nachgewiesen werden muss. Das scheint bei Ihnen nicht der Fall zu sein.
Eine Rückforderung der geleisteten Entschädigungszahlungen ist ausgeschlossen, da den Mitgliedern während ihrer Mandatszeit die geleisteten Zahlungen rechtmäßig zustanden
Gemeinsam mit vielen Abgeordneten in Berlin-Mitte lehnen auch wir diese drastischen Einsparungen klar und deutlich ab.