
Dauerhafte Grenzkontrollen oder die grundsätzliche Zurückweisung Schutzsuchender an den deutschen Binnengrenzen, so wie von der Union vorgeschlagen, sind europarechtswidrig und können schlichtweg nicht umgesetzt werden.
Dauerhafte Grenzkontrollen oder die grundsätzliche Zurückweisung Schutzsuchender an den deutschen Binnengrenzen, so wie von der Union vorgeschlagen, sind europarechtswidrig und können schlichtweg nicht umgesetzt werden.
Asyl ist ein Menschenrecht – ohne Wenn und Aber.
Die Verlagerung von Asylverfahren in Drittstaaten birgt erhebliche menschenrechtliche und praktische Probleme: Schutzsuchende würden in Länder gebracht, die oft selbst instabil sind und keine rechtsstaatlichen Verfahren garantieren können. Dies erhöht das Risiko von Menschenrechtsverletzungen und erschwert eine spätere Integration.
Die Beantragung und Bearbeitung von Asylverfahren sollte AUCH außerhalb der EU möglich sein.
Die Antwort darauf ist sehr klar: Die Freien Demokraten wollen eine neue Realpolitik in der Migration - am besten noch vor der Bundestagswahl und eingeleitet aus der demokratischen Mitte des Deutschen Bundestages.