
Wir wollen Suizide nicht komplett verhindern, das geht auch gar nicht, sondern wir wollen Selbstbestimmung sichern. Das Bundesverfassungsgericht hat zur Neuregelung der Suizidbeihilfe einige Hinweise gegeben:
Wir wollen Suizide nicht komplett verhindern, das geht auch gar nicht, sondern wir wollen Selbstbestimmung sichern. Das Bundesverfassungsgericht hat zur Neuregelung der Suizidbeihilfe einige Hinweise gegeben:
Wir wollen den assistierten Suizid ermöglichen, aber nicht fördern
Um die Freiverantwortlichkeit des Suizidentschlusses sicherzustellen, schlägt der Gesetzentwurf ein Schutzkonzept vor: Dazu gehören grundsätzlich mindestens zwei Untersuchungen in einem hinreichenden Abstand durch einen Facharzt oder eine Fachärztin für Psychiatrie; dies sichert die Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit der Entscheidung.
Das Thema Sterbehilfe ist eines der schwierigsten Themen, mit denen ich mich als Parlamentarier bisher befasst habe. Meiner Wahrnehmung nach geht es vielen Kolleg:innen ähnlich.
Ich halte die Einführung einer rechts- und missbrauchssicheren Regelung zur aktiven Sterbehilfe für dringend erforderlich
Jeder, der aus autonom gebildetem, freiem Willen sein Leben beenden möchte, hat das Recht, hierbei Hilfe in Anspruch zu nehmen.