Die Ablösung der Staatskirchenleistung ist schnellstmöglich anzugehen. Hierzu haben sich die Ampelparteien auch im Koalitionsvertrag geeinigt.
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Daran arbeiten wir gemeinsam als Koalition und führen entsprechend Gespräche mit allen beteiligten Akteuren, um hier alle Interessen fair zu berücksichtigen.
Wie bereits angeführt, muss eine Ablösung wohl überlegt und abgestimmt mit allen beteiligten Akteuren stattfinden.
Nach intensiven Beratungen einer Arbeitsgruppe des BMI soll mithilfe von weiteren Gesprächen auf politischer Ebene ein Gesetzesentwurf geschaffen werden.
Es ist schon lange überfällig, den Auftrag aus der Weimarer Verfassung, die Staatsleistungen gegenüber der christlichen Kirchen in Deutschland abzulösen, in unser Grundgesetz zu überführen.
In Kürze wird ein vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales moderierter Dialog mit den Gewerkschaften, Mitarbeitervertretungen und Arbeitgebern beginnen