Antwort 09.01.2024 von Lars Castellucci SPD
Der Gesetzentwurf soll in den nächsten Wochen im Bundeskabinett aufgerufen werden.
Der Gesetzentwurf soll in den nächsten Wochen im Bundeskabinett aufgerufen werden.
Demnach soll der Familienergänzungszuschlag rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 gewährt werden.
Da Sie eine sehr spezielle und persönliche Frage habe, möchte ich Sie bitten ihrem Bearbeiter beim NLBV anzuschreiben [...]. Dann bekommen Sie auf jedenfall eine schnelle und konkrete Antwort auf ihren Fall bezogen.
Der Inflationsausgleich wiegt die von Ihnen vorgebrachte Bürgergelderhöhung zweifelsfrei auf. Zudem wird eine Besoldungserhöhung im November erfolgen.
Über die Verlautbarung der BMI-Sprecherin hinaus kann ich dazu leider nichts sagen.
Das geschieht nach dem klassischen Gesetzgebungsverfahren