Die Altparteien haben die erforderliche Rentenreform über Jahrzehnte verschlafen.
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Die abschlagsfreie Rente ab 63 ist eine befristete Sonderregelung, zu der bereits seit 2012 bestehenden Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die bei Vorliegen von 45 Beitragsjahren ursprünglich abschlagsfrei mit 65 Jahren in Anspruch genommen werden konnte.
Das BMAS wurde darum gebeten, über die weitere Sachbehandlung innerhalb eines Jahres zu berichten.
Meine Partei und ich wollen dringend die Altersvorsorge in Deutschland durch eine breitere Kapitaldeckung stärken. Unser Fokus liegt dabei allerdings auf der sog. dritten Säule, also dem rein privat finanzierten Teil.
Aus diesem Grund bin ich froh, dass die Bundesregierung im Mai das Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz beschlossen hat, womit zwei zentrale Vorhaben aus unserem Koalitionsvertrag umgesetzt werden, besonders die dauerhafte Sicherung des Rentenniveaus bei 48 Prozent bis mindestens 2039.