
Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sieht das Betriebsrentengesetz vor, dass eine jährliche Erhöhung um ein Prozent erfolgen muss.
Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sieht das Betriebsrentengesetz vor, dass eine jährliche Erhöhung um ein Prozent erfolgen muss.
Würde nun ein Teil der Rentner:innen zusätzliche Gelder erhalten, wäre dies wiederum eine Ungleichbehandlung gegenüber allen anderen Renter:innen.
Mit der Inflationsausgleichsprämie haben wir gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern eine Möglichkeit für Arbeitnehmer*innen geschaffen, ihren Beschäftigten in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst eine für sie günstige Unterstützungsleistung auszuzahlen.
Das Beamtenbesoldungsrecht fällt in die Zuständigkeit des Bundesministerium des Innern.
Bei Rentner*innen handelt es sich nicht um Beamt*innen, sondern sie erhalten im Rentenalter ihre Rente aus der Rentenversicherung.
Ich kritisiere wie Sie, dass Rentnerinnen und Rentner diesen Ausgleich nicht erhalten.