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Leider ist uns kein Termin bekannt und auch auf den Internetseiten des Bundesverfassungsgerichts konnte ich noch nichts zeilführendes entdecken.
Entscheidend bleibt die Frage, ob Herr Harbarth aufgrund seiner bisherigen Tätigkeit als Anwalt und Politiker für dieses Amt geeignet ist.
In der juristischen Fachöffentlichkeit finden darüber aktuell Debatten statt und auch Ihr Vorschlag ist durchaus diskussionswürdig
Unsere freiheitliche Demokratie muss schon einiges aushalten können. Insbesondere die Meinungsfreiheit wird sehr weit auszulegen sein. Nur eine politische Zustimmung zu Putins Außenpolitik reicht für ein solches Verfahren nicht.
ich habe Ihre Anfrage zum Anlass genommen, im Bundesinnenministerium nach dem aktuellen Stand zu fragen. Dort setzt man sich aktuell mit den konkretisierten Vorgaben des BVerfG zum Mindestabstandsgebot auseinander
Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen am besten an die Sprecherin für Justiz in unserer Fraktion - Dorothea Marx.