Unsere freiheitliche Demokratie muss schon einiges aushalten können. Insbesondere die Meinungsfreiheit wird sehr weit auszulegen sein. Nur eine politische Zustimmung zu Putins Außenpolitik reicht für ein solches Verfahren nicht.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
ich habe Ihre Anfrage zum Anlass genommen, im Bundesinnenministerium nach dem aktuellen Stand zu fragen. Dort setzt man sich aktuell mit den konkretisierten Vorgaben des BVerfG zum Mindestabstandsgebot auseinander
Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen am besten an die Sprecherin für Justiz in unserer Fraktion - Dorothea Marx.
Sicherlich werden Sie verstehen, dass ich an dieser Stelle keine Details aus noch laufenden Verhandlungen und schon gar keine Personalien diskutieren kann.
In meiner Rede vom 27.01.2022 zum Nachtragshaushaltsgesetz habe ich auf die Unaufrichtigkeit der CDU/CSU-Fraktion hingewiesen. Nicht, weil sie grundsätzlich den Weg zum BVerfG einschlägt, sondern weil sie gegen einen Nachtragshaushalt klagt, den sie in Zeiten der Großen Koalition so mitbeschlossen hätte.
Vor diesem Hintergrund haben die Entscheidungen des BVerfG unmittelbar formelle Rechtskraft und sind damit unanfechtbar. A