Antwort 18.09.2023 von Anja Reinalter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Take-or-Pay-Klausel greift nicht, wenn die vertraglich vereinbarten Gasmengen nicht geliefert werden.
Die Take-or-Pay-Klausel greift nicht, wenn die vertraglich vereinbarten Gasmengen nicht geliefert werden.
Solange die russischen Lieferanten geliefert hätten, habe VNG das Gas gemäß vertraglicher Verpflichtungen abgenommen und bezahlt – auch in Absprache mit der Bundesregierung. Ebenso Uniper, der größte deutsche Gasimporteur, zahlt nach eigenen Angaben derzeit nichts.
Flugblätter über Russland abzuwerfen, halte ich allerdings nicht für praktikabel.
Zwischenzeitlich gibt es wohl zig Quellen, aus denen diese Bedrohung durch Russland klar hervorgeht....