(...) die Widerspruchsregelung, die aus den von Ihnen genannten medizinischen Gründen sinnvoll erscheint, halte ich für verfassungsrechtlich bedenklich. Bei der Widerspruchsregelung wird nämlich unterstellt, dass die Organspende bei einem nicht erfolgten Widerspruch mit oder zumindest nicht gegen den Willen des Verstorbenen geschieht. (...)
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(...) Eines ist klar, da gebe ich Ihnen Recht: Wir brauchen in Deutschland dringend mehr Organspenden, denn es gibt ungefähr 10.000 Menschen, die auf ein lebensrettendes Spenderorgan warten. Ich stelle mir die Zeit des Wartens, Bangens und Hoffens für Betroffene sehr anstrengend und extrem belastend vor. (...)
(...) Hier gibt es auch seitens der Politik viel zu tun. Mögliche Organspender müssen besser erkannt und gemeldet werden. Kliniken müssen deshalb den Transplantationsbeauftragten ermöglichen, diese Aufgabe wirklich wahrzunehmen. (...)
(...) August hat mich erreicht. Ich bin ebenfalls ein Anhänger der Widerspruchslösung. Man muss sich nur über die Form klar werden. (...)
(...) Allerdings bin ich kein großer Anhänger dieser Lösung. (...)
(...) unserem Gesundheitsexperten Karl Lauterbach, in die politische Diskussion gebracht. Auch ich bin für diesen Vorschlag. (...)