(...) Arbeitslosigkeit im Sinne des Gesetzes setzt allerdings auch voraus, dass der Arbeitslose alle Möglichkeiten nutzt und nutzen will, um seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden und den Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes zur Verfügung steht. Wenn ein Arbeitsloser also der Agentur für Arbeit gegenüber äußert, dass er entweder keine versicherungspflichtige Beschäftigung mehr sucht und /oder der Agentur für Arbeit für eine Vermittlung nicht mehr zur Verfügung steht, ist er nicht mehr arbeitslos im Sinne des Gesetzes und hat somit auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. (...)
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Sehr geehrter Herr Koerntjes,
ich werde mal mit der Beantwortung Ihrer letzten Frage beginnen:
(...) Die Frage der Nicht-Leistungsbezieher ist Minister Jurk seit langem ein Dorn im Auge. In seinem direkten Zuständigkeitsbereich im Ministerium hat Jurk bereits bei ESF-Förderrichtlinien entsprechende Änderungen verfügt. (...)
(...) Wenn wir den Begriff Arbeit auf Schaffen von materiellen Werten reduzieren, werden wir es, auf Grund des wissenschaftlich-technischen Fortschrittes, mit immer mehr Menschen zu tun haben, die keine Arbeit haben. Denken wir um und erkennen an, dass alles Tun und Handeln innerhalb der gesamten Gesellschaft Arbeit ist und auch mit einem Einkommen belohnt werden muss, dann können wir auch in relativ kurzer Zeit von Vollbeschäftigung reden. (...)
Sehr geehrter Herr Weiler,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
(...) haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen. Als Ministerpräsident bin ich nicht Mitglied eines Ausschusses im Sächsischen Landtag. Die Aufgaben eines Abgeordneten sind sehr vielfältig. (...)