Antwort 03.02.2025 von Matthias Hauer CDU
Aus diesem Grund halte ich ein Verbotsverfahren zum jetzigen Zeitpunkt nicht für sinnvoll.
Aus diesem Grund halte ich ein Verbotsverfahren zum jetzigen Zeitpunkt nicht für sinnvoll.
Hallo Herr Plack! Diese Frage halte ich tatsächlich auch für ein wichtiges Kriterium, welche Partei man als antifaschistisch und fortschrittlich gesinnter Mensch überhaupt wählen kann, auch wenn es nicht das einzige Kriterium ist.
Wenn die Voraussetzungen nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes vorliegen, würde ich einem Partei-Verbot zustimmen.

