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(...) Die Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22. September 2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung regelt die Bedingungen für die Ausübung des Rechts auf Familienzusammenführung durch Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern, die sich rechtmäßig im Gebiet der EU-Länder aufhalten. Die entsprechenden Vorgaben zum Familiennachzug von Flüchtlingen finden Sie in Kapitel V der Richtlinie („Familienzusammenführung von Flüchtlingen“). (...)

(...) Wie viele Flüchtlinge einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zugewiesen werden, entscheidet die Landesdirektion. Ihre Kritik an der in einigen Fällen zu spät erfolgten Information der kommunalen Verantwortlichen ist verständlich und wird auch von den Behörden ernst genommen. Sie wissen sicherlich, dass in den letzten Monaten eine sehr große Zahl von Flüchtlingen in Deutschland aufgenommen wurde. (...)

(...) Dies kann viele Kommunen in der Tat vor weitere große Herausforderungen hinsichtlich der Unterbringung stellen. Umso wichtiger ist es meines Erachtens, dass wir innerhalb der EU schnell zu einer fairen Lastenverteilung bei Asylsuchenden kommen, damit nicht einige wenige Mitgliedsstaaten allein die Hauptlast tragen müssen. (...)