Antwort 06.01.2023 von Mahmut Özdemir SPD
Mit dem digitalen Einbürgerungsantrag soll insbesondere die Anzahl der Vor-Ort-Termine in den Behörden reduziert werden.
Mit dem digitalen Einbürgerungsantrag soll insbesondere die Anzahl der Vor-Ort-Termine in den Behörden reduziert werden.
Eine Vermögensabgabe dürfte vor dem Hintergrund des in Artikel 14 unserer Verfassung geschützten Eigentumsrechts kaum vereinbar mit dem Grundgesetz sein.