Für das Halten der in § 11 TierSchG genannten Tiere bedarf es der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Im Übrigen sieht das TierSchG im Falle gewisser Zuwiderhandlungen entsprechende Straf- und Bußgeldvorschriften vor.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 19.08.2024 von Marco Buschmann FDP
Antwort 29.08.2024 von Daniel Baldy SPD
Wir arbeiten aktuell an einer Reform des Tierschutzgesetzes. Viele Ihrer Forderungen greifen wir darin auf und setzen sie um.
Antwort 22.08.2024 von Bernd Reuther FDP
Als Ampel-Koalition haben wir bereits einiges erreicht, um den Tierschutz bei Tiertransporten zu verbessern.
Antwort 17.02.2025 von Chantal Kopf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zudem wurde mit der Novelle des Tierschutzgesetzes eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen eingeführt. Damit wurde eine Grundlage geschaffen, um entlaufene oder ausgesetzte Tiere schneller zu identifizieren und ihre Besitzer*innen ausfindig zu machen.
Antwort 02.09.2024 von Andreas Mehltretter SPD
Mein Ziel ist eindeutig, dass sich die Haltungsformen an die Tiere anpassen und nicht die Tiere an die Haltungsform angepasst werden.
Antwort ausstehend von Axel Echeverria SPD