Antwort ausstehend von Sahra Wagenknecht BSW
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Antwort 07.03.2023 von Hubertus Heil SPD
Ich stimme mit Ihnen überein, dass finanzielle Anreize die Motivation erhöhen können, parallel zum Bürgergeld-Bezug, eine Arbeit aufzunehmen. Mit den neuen Regelungen zum Hinzuverdienst im Bürgergeld-Bezug wollen wir die grundlegende Erfahrung verstärken, dass Arbeit auch im Geldbeutel einen Unterschied macht. Um den Übergang in das Arbeitsleben zu ebnen, haben wir daher die Hinzuverdienstgrenzen angehoben.
Erhalten Vorruheständler nach der neuerlichen Beschlussfassung wie die Rentner die Energiepauschale.
Antwort 01.11.2022 von Martin Bachhuber CSU
Das Vorruhestandsgeld ist in der Regel ein Arbeitslohn aus einer „früheren Dienstleistung“ (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr 2 EStG) und damit kein Arbeitslohn aus einer aktiven Beschäftigung.
Antwort ausstehend von Ricarda Lang BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Ricarda Lang BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Kathrin Anders BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN