Frage von Sabine D. • 23.05.2024

Antwort ausstehend von Irmhild Boßdorf AfD
Bis zum Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung bei Ihnen vor Ort, können Sie noch eine Gastherme einbauen.
Die Absicht des Gesetzes ist die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Ebenso wichtig ist, dass der Übergang für die Bürger:innen finanziell tragbar bleibt.
Mitglieder einer Wohnungseigentümergesellschaft (WEG) profitieren auch im Zuge des GEG und bei Sanierungsmaßnahmen von bestimmten Förderbausteinen.
Mit dem von uns Freien Demokraten korrigierten Heizungsgesetz trat auch die überarbeitete BEG-Einzelmaßnahmen-Förderrichtlinie kürzlich in Kraft.