
Darin fordern wir, dass zum Ehepartner beziehungsweise zur Ehepartnerin nachziehende Personen den Sprachnachweis auch nach ihrer Ankunft in Deutschland erbringen können.
Darin fordern wir, dass zum Ehepartner beziehungsweise zur Ehepartnerin nachziehende Personen den Sprachnachweis auch nach ihrer Ankunft in Deutschland erbringen können.
Gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern haben wir uns dazu entschlossen, den Sprachnachweis beim Ehegattennachzug zu erleichtern.
Gänzlich abgeschafft werden soll dieser Sprachnachweis jedoch nicht, da er einen wichtigen Baustein für die Integration darstellt.
Gerade in der aktuellen Situation, in der vergleichsweise viele Migranten in Deutschland unterbringen müssen, müssen alle migrationspolitischen Vorhaben ganzheitlich betrachtet und dem Praxistest unterzogen werden.
Mit dem 2. Migrationspaket wollen wir den Sprachnachweis für Ehegatten vor Einreise abschaffen, sodass dies auch im Inland unverzüglich nachgeholt werden kann.
Mit den vielfältigen Ausnahmeregelungen bleibt die Pflicht zum Sprachnachweis auf Fälle beschränkt, in denen dies sowohl notwendig als auch zumutbar ist.