Antwort 11.01.2024 von Reinhard Bütikofer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Bildungsbereich ist bereits in Deutschland Kompetenz der Länder.
Der Bildungsbereich ist bereits in Deutschland Kompetenz der Länder.
Ich werde es mit den zuständigen Fachkollegen besprechen.
Der Anwaltsvertrag ist in der Regel ein Dienstvertrag (§ 611 BGB). Geschuldet ist nämlich nicht - wie bei einem Werkvertrag - ein bestimmter Erfolg, etwa ein gewonnener Prozess, sondern nur eine ordnungsgemäße und zweckmäßige Prozessführung.