
(...) Bei Einhaltung der Grenzwerte ist nach aktueller Studienlage nicht von gesundheitlichen Schäden auszugehen, das gilt erst einmal auch für die Standards der fünften Mobilfunkgeneration 5G (...)
(...) Bei Einhaltung der Grenzwerte ist nach aktueller Studienlage nicht von gesundheitlichen Schäden auszugehen, das gilt erst einmal auch für die Standards der fünften Mobilfunkgeneration 5G (...)
(...) Die Digitalisierung wird über kurz oder lang viele Bereiche unseres Leben und Arbeitens verändern. Dem werden wir uns nicht verschließen können, wenn wir „den Anschluss nicht verpassen“ und uns fit für die Zukunft machen wollen. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage zu möglichen Gesundheitsgefahren durch 5G. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: (...)
(...) Dies ist bei Strahlung bei Funksystemen, auch bei Mobilfunknetzen, bisher nicht evident. Auch die von Ihnen genannten Quellen kommen zu keinem evidenten Ergebnis. Es bleibt, dies wissenschaftlich weiter zu untersuchen. (...)
(...) Die derzeit gültigen Grenzwerte für Mobilfunkanlagen sind in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. (...)