Quereinsteigende können erst in die Entgeltgruppe 13 TV-L eingruppiert werden, wenn sie die Lehrbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik gem. § 8 NLVO-Bildung erworben haben
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Da Frau Hamburg sowohl als Abgeordnete des Niedersächsischen Landtags als auch als Kultusministerin tätig ist, möchten wir darauf hinweisen, dass wir über Abgeordnetenwatch nur noch Fragen beantworten können, die sich auf ihre Tätigkeit als Landtagsabgeordnete beziehen.
Für uns steht die Qualität des Unterrichts und die pädagogische Eignung der Lehrkräfte an oberster Stelle. Quereinsteiger*innen bringen oft wertvolle Berufserfahrung aus unterschiedlichen Branchen mit und bereichern dadurch ihren Unterricht.
Dazu zählen auch Beförderungsmöglichkeiten.
Zweite Konrektorin, Zweiter Konrektor an einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig mit einer Schülerzahl bis 80 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 540: Vorher Besoldungsgruppe A12 mit Amtszulage, ab August 2024 Besoldungsgruppe A 14
alle Funktionsstellen, die an einer Schule mit A13 ausgeschrieben und besetzt wurden, werden nach dem 01.08.2024 entsprechend erhöht und angepasst. Je nach Funktion wird eine Funktionsstelle dann fortan mit A13+Z oder A14 oder A14+Z besoldet. Förderschullehrkräfte werden auch weiterhin mit A13 besoldet.