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Im Fall des Rosenstein-Areals finde ich es wichtig, sicherzustellen, dass die Gleisflächen definitiv nicht mehr benötigt werden, Stichwort Gäubahn. Dann halte ich die Schaffung von Wohnraum dort für das Richtige.
Ich bin der Meinung, der § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes hat absolut seine Berechtigung
Die geplante Bebauung des Rosenstein-Areals ist ein vielversprechendes Projekt, das auch erheblich zur Entlastung des angespannten Stuttgarter Wohnungsmarktes beitragen kann.
Taubenhäuser können eine sinnvolle Maßnahme sein, um die Taubenpopulation auf tierschutzgerechte Weise zu regulieren.
Es gilt diese Herausforderung mit Augenmaß und im Austausch mit Experten und zuständigen Behörden anzugehen