Finden Sie es richtig, dass die SAGA ihre Gewinne an die Stadt abführt und sollte dies, wenn überhaupt, nicht nur zweckgebunden erfolgen?
Die SAGA erhöht regelmäßig die Mieten und führt ihre Gewinne an die Stadt ab. Warum wird das Geld nicht genutzt um die Miete niedrig zu halten und/oder um notwendige Sanierungen vorzunehmen?

Vielen Dank für ihre Anfrage in Bezug auf die Gewinnausschüttung der SAGA und dortige Mieterhöhungen.
Zunächst zu Ihrer ersten Frage: Aufgrund der Gesellschaftsform der SAGA als Aktiengesellschaft ist eine dauerhafte Versagung der Gewinnabschöpfung nicht möglich. Die SAGA hat seit 2011 einen Großteil ihrer Jahresüberschüsse im Rahmen der jeweiligen Jahresabschlüsse im Unternehmen belassen können. Dadurch konnte das Eigenkapital des Unternehmens erhöht werden, um so die erheblichen Anstrengungen im Bereich des Wohnungsneubaus, der Instandhaltung und der Modernisierung umsetzbar zu machen.
In der Tat hat die SAGA erstmals im Jahr 2019 eine Ausschüttung in nennenswerter Höhe von 25 Millionen Euro brutto an ihre Gesellschafterinnen vorgenommen hat, die sich seitdem jährlich wiederholt hat. Der FHH-Anteil an dieser Ausschüttung wird allerdings wiederum dem Stadtentwicklungsfonds Lebendige Quartiere zugeführt, aus dem wiederum Maßnahmen zur Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen für Bewohnerinnen und Bewohner insbesondere in Quartiere mit hoher Einwohnerdichte finanziert werden.
Zu Ihrer zweiten Frage: Die durchschnittliche freifinanzierte Nettokaltmiete der SAGA lag im Übrigen 2024 mit 7,69 Euro ca. 22 Prozent unterhalb des gewichteten Durchschnittswerts des Hamburger Mietenspiegels 2023 von 9,83 Euro. Ich halte eine moderate Anpassung der Mieten vor dem Hintergrund der Kostenentwicklung auch weiterhin für vertretbar. Dies betrifft nicht nur die (oberhalb der allgemeinen Inflation liegende) Entwicklung der Baukosten, sondern etwa auch die Personalkosten, die ihrerseits durch Altersvorsorgerückstellungen und Tarifabschlüsse von der Inflation getrieben werden und die natürlich im Unternehmen auch abgebildet werden müssen.
Im Rahmen ihres Mietkonzepts verfolgt die SAGA bei Mieterhöhungen folgende Grundsätze:
- Jede Mieterhöhung nach § 558 BGB (Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete) wird auf maximal 5 Prozent begrenzt
- Zudem wird eine Erhöhung der monatlichen Miete in absoluten Zahlen auf 30 Euro begrenzt
Herzliche Grüße
Anna Gallina