Die Bundeswahlleiterin hat sich gestern u.a. auch zu ihrer Frage geäußert
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Die Bundeswahlleiterin hat sich gestern u.a. auch zu ihrer Frage geäußert
Die Fristen werden verkürzt.
zur Beantwortung Ihrer Frage empfehle ich Ihnen die Anhörung des Bundeswahlleiterin vor dem Wahlprüfungsausschuss am 12.11.2024.
Der Entwurf der Verordnung, die sich auf einen möglichen Wahltermin am 23. Februar 2025 stützt, wurde bereits veröffentlicht.
Im Falle einer Auflösung des 20. Deutschen Bundestages durch den Bundespräsidenten ist gemäß § 52 Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes das Bundesministerium des Innern und für Heimat ermächtigt, die im Bundeswahlgesetz bestimmten Fristen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates abzukürzen.