Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Wilhelm W. • 23.09.2017
Antwort von Timon Gremmels SPD • 23.09.2017 (...) die rechtliche Grundlage der Kirchensteuer ist Artikel 140 GG. Demnach sind Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, berechtigt, auf Grund Steuern zu erheben. (...)
Frage von Dr. Klaus-Peter M. • 23.09.2017
Antwort ausstehend von Georg Kippels CDU Frage von Hans-Christian S. • 23.09.2017
Antwort ausstehend von Michael Braun BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frage von Frank H. • 20.09.2017
Antwort von Maria Klein-Schmeink BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 25.09.2017 (...) Das Besondere Kirchgeld wird auf Basis der kirchensteuerrechtlichen Vorschriften der Bundesländer von denjenigen Kirchenmitgliedern erhoben, die sich zur Erlangung des Ehegattensplittings zur Einkommensteuer zusammen mit ihrem Ehepartner veranlagen lassen und selbst über kein oder ein geringeres Einkommen als der Ehepartner verfügen, der als allein- oder besserverdienender Ehepartner indes keiner Kirchensteuer erhebenden Religionsgesellschaft angehört. (...)
Frage von Michelle K. • 14.09.2017
Antwort ausstehend von Martin Schmeding BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frage von Leonie F. • 13.09.2017
Antwort ausstehend von Matthias Borowiak BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN