Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Ich bin ebenfalls unglücklich über einige Entscheidungen, die der Bundestag zu dieser Thematik getroffen hat. Als Landtag haben wir dazu keine Entscheidungskompetenz.
Wir fragen die Landesregierung konkret nach der Möglichkeit, den Beschluss der Honorarkürzungen durch das Bundesministerium für Gesundheit zu beanstanden. Hier sehen wir NRW-Gesundheitsminister Laumann in der Verantwortung, Druck auf seine Parteikollegin und Bundesministerin Warken geltend zu machen, damit es zu keinem Versorgungsengpass durch die Honorarkürzungen kommt.
Trotz der vom Bewertungsausschuss beschlossenen Vergütungsabsenkung (4,5%) bleibt die bedarfsorientierte Psychotherapie eine gesundheitspolitische Priorität.
Für uns ist klar: Diese Entscheidung sendet kein gutes Signal – weder für die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten selbst noch für die Patientinnen und Patienten, die auf eine verlässliche psychotherapeutische Versorgung angewiesen sind.