Wer im September 2022 Anspruch auf eine Alters-,Erwerbsminderungs,-oder Witwen- oder Witwerrente hatte, hat am 1. Dezember 2022 einen Anspruch auf die Zahlung der 300,- € Energiepreispauschale.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Ihr Fall zeigt aber, dass es besser gewesen wäre, wenn die Bundesregierung die Pauschale an alle Bürgerinnen und Bürger ausgezahlt und sich bei Spitzenverdienern die Summe über die Einkommenssteuer zurückgeholt hätte.
Fragen zur Energiepreispauschale beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Das Bürgertelefon ist montags bis donnerstags zwischen 8.00 Uhr und 20.00 Uhr unter der Telefonnummer 030 221 911 001 erreichbar.
Ich kann Ihren Unmut über die ausstehende Auszahlung nachvollziehen, wobei mir allerdings noch nicht ganz klar geworden ist, in welchem aktuellen Status Sie diese von welcher verantwortlichen Stelle erwarten.
Das ist je nach beruflichem Status unterschiedlich.