
Vorbereitet sein – Verhältnismäßigkeit wahren – vulnerable Personen schützen: An diesen drei V orientiert sich der Vorschlag für eine Fortentwicklung des Infektionsschutzgesetzes.
Vorbereitet sein – Verhältnismäßigkeit wahren – vulnerable Personen schützen: An diesen drei V orientiert sich der Vorschlag für eine Fortentwicklung des Infektionsschutzgesetzes.
Ich werde dem Entwurf in seiner jetzigen Form nicht zustimmen
Ein „Impf-Abo“ wird es nicht geben.
Es bleibt zu hoffen, dass sich die Gesundheitsinfrastruktur dem Bedarf anpasst und weitere derartige Versorgungsangebote entstehen – auch in unserer Region
Daher stehen wir auch mit den Krankenkassen im Gespräch, die für Post- und Long-COVID geschaffenen Versorgungsstrukturen weiter zu erhalten und nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen zu optimieren
Personen, die krankheitsbedingt arbeitsunfähig werden, haben bestimmte Rechte und müssen bestimmte Pflichten erfüllen, die arbeitsschutzrechtlich geregelt sind