Antwort 15.09.2022 von Marco Buschmann FDP
die Flugbereitschaft der Bundeswehr ist nicht Teil des öffentlich zugänglichen Luftverkehrs, sondern nimmt hoheitliche Aufgaben wahr.
die Flugbereitschaft der Bundeswehr ist nicht Teil des öffentlich zugänglichen Luftverkehrs, sondern nimmt hoheitliche Aufgaben wahr.
Wir als Ampel haben uns darauf verständigt die Legalisierung von Cannabis in dieser Legislaturperiode umzusetzen. Bereits im Juli haben wir unter Leitung des neuen Bundesdrogenbeauftragten Burkhard Blienert einen ersten, sehr umfassenden und sehr erfolgversprechenden Konsultationsprozess erlebt
Der Glaube, wir müssten einfach irgendwelche Maßnahmen einsetzen, ist für mich aus verfassungsrechtlicher Sicht schwer erträglich. Jede grundrechtsbeschränkende Maßnahme muss mit ausreichenden Begründungen unterlegt sein.
Eine Übersterblichkeit während der Sommermonate ist m.E. nichts Neues und jedes Jahr zu finden.