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Auch Krankengeldbezieher profitieren von dieser Regelung: Bezieht ein Arbeitnehmer beispielsweise ab Dezember 2021 ausschließlich Krankengeld von seiner gesetzlichen Krankenversicherung, ist der Arbeitgeber dennoch zur Auszahlung der Energiepreispauschale verpflichtet (...).
Rentner*innen erhalten zwar keine direkten Sonderzahlungen. Rentner*innen können jedoch von den Entlastungspaketen trotzdem profitieren.
Was Ihren in der Tat sehr speziellen Fall angeht, so gibt es bis dato keine mir konkret bekannten Äußerungen der Bundesregierung. Eine Auszahlung durch ihren ehemaligen Arbeitgeber im September oder Oktober erscheint mir unwahrscheinlich.